“Assistance” nennt sich der vermeindlich kundenfreundliche Service eines führenden Leasingunternehmens aus München. Doch hinter dieser Dienstleistung verbirgt oft mehr als nur ein Kundenservice: Die 24-Stunden-Hotline kann wirksam verhindern, dass der Kunde preiswerte oder gar kostenlose Ersatzwagen der Werkstätten in Anspruch nimmt. Schließlich gehört zur Unternehmensgruppe auch eine Autovermietung. Nun muss das Landgericht Bochum über diese Praxis entscheiden.
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Wird ein fabrikneuer Pkw, der vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, bei einen Verkehrsunfall beschädigt, muss sich der Geschädigte nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit einer Wertminderung verweisen lassen. Soweit sich der Schaden nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt, kann der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.
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