Die frühere Frau des britischen Thronfolgers Prinz Charles sowie ihr Lebensgefährte Dodi Al Fayed sind nicht Opfer eines Mordanschlages geworden. Dies stellte gestern in London das Royal Court of Justice fest. Zu hohe Geschwindigkeit und der Alkoholeinfluss des Fahrers Henri Paul waren nach Feststellung der elf Geschworenen die Ursachen für das Unglück.
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Das Landgericht Bonn hat einen inzwischen 52-jährigen Angeklagten wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof bliebt erfolglos.
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Durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung soll für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Dabei muss der Wille des Betroffenen beachtet werden - unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Dies fordern 118 Abgeordnete der SPD-Fraktion, unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 Parlamentarier der Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf. Dabei solle nach dem Willen der Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam sein.
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