Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem gestern bekannt gegebenen Beschluss die Erhebung von Studiengebühren für rechtmäßig erklärt. Der 8. Senat gab damit einer Beschwerde der Justus-Liebig-Universität Gießen statt, die auf der Grundlage des Hessischen Studienbeitragsgesetzes (HStubeiG) erstmals einen Grundstudienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester ab Wintersemester 2007/2008 erhoben hat.
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