Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute neun Klagen gegen den Bau eines Teilstücks der Autobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert abgewiesen, in einem weiteren Verfahren den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben aber für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
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Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage von in ihrem Grundeigentum betroffenen Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Fildertunnel (Bahnprojekt “Stuttgart 21″) abgewiesen hat, ist nunmehr die Beschwerde, mit der die Kläger die Zulassung der Revision begehrt haben, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen worden.
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