Keine Befreiung für Hartz IV-Empfänger (Foto: Regina Kaute / Pixelio)
Eine Zuzahlung vom 3,45 Euro pro Monat führt nicht zu einer Unterschreitung des Existenzminimums eines chronisch kranken Hartz IV-Empfängers. Dies entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel, das über die Klage eines arbeitslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu entscheiden hatte. 41,40 Euro im Jahr seien für den Mann eine zumutbare Belstatung.
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Im November vergangenen Jahres wurde die Tochtergesellschaft des Pharmaunternehmens Schering in Sao Paulo zu einer Million Real (rund 370.000 Euro) verurteilt. Grund: Die Anti-Baby-Pille Microvlar enthielt statt Hormone nur Mehl. Heute wies das oberste Gericht Brasiliens den Einspruch des Unternehmens zurück.
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