Die FDP-Fraktion im Bundestag dringt auf einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) “komplett neu zu fassen”. Als Kriterien seien dabei unter anderem die “Eindämmung des Staatseinflusses” und die “Ermöglichung eines funktionsfähigen Wettbewerbs” zugrunde zu legen, heißt es in der Vorlage, die am 12. Februar erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Der Gesundheitsfonds müsse rückgängig gemacht werden.
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Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 29. Januar 2009 in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen (§ 76 SGB XI) überprüft, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren.
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Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zugestimmt. Damit soll die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert werden.
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Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. Dezember 2008 eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des Schutzes von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Er hat entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen. Dies gilt auch, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben.
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Das von einem Vater für seine Kinder gezahlte Schulgeld zum Besuch einer Privatschule ist beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So lautet ein zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 15. August 2008.
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Mit Urteil vom 20. Dezember 2007 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Kommunalverfassungsbeschwerden von Kreisen und Landkreisen gegen organisatorische Regelungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) teilweise stattgegeben. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (”Hartz IV”) ohne vollständigen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen gewandt hatten, wurden die Beschwerden zurückgewiesen.
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