Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren über die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen am 18. Februar 2009 sein Urteil verkünden. Geklagt hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich bei einer Vorvorlegung benachteiligt sehen.
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Foto: © Rolf van Melis / Pixelio
Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW stattgegeben.
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