Foto: © kik
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Dumpinglöhne beim Textildiscounter kik als sittenwidrig eingestuft. Einer 58-jährigen Teilzeitkraft muss das Unternehmen nun mindestens 8,21 Euro pro Stunde zahlen. Die kik-Mitarbeiterin hatte zuletzt für 5,20 Euro pro Stunde arbeiten müssen. Der Discounter muss nun die Lohndifferenz seit 2004 nachzahlen.
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In dem Kündigungsstreit stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung, die die beklagte Kommune ausgesprochen hat, weil der Kläger im April 2008 vom Landgericht wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass diese Kündigung rechtens ist.
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Der Beschwerdeführer war ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht. Im Januar 2008 enthob ihn das Landesarbeitsgericht seines Amtes. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Beschwerdeführer seit 1989 Mitglied einer Rockband sei, die seit 1988 bei über 200 Konzerten im In- und Ausland mit einer Vielzahl anderer rechtsextremistischer Skinhead-Bands aufgetreten sei.
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