In dem Kündigungsstreit stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung, die die beklagte Kommune ausgesprochen hat, weil der Kläger im April 2008 vom Landgericht wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass diese Kündigung rechtens ist.
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