In dem Kündigungsstreit stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung, die die beklagte Kommune ausgesprochen hat, weil der Kläger im April 2008 vom Landgericht wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass diese Kündigung rechtens ist.
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Im Fall des Morders in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat der Bundesgerichtshof nun das Urteil des Landegerichts Bonn gegen einen der Angeklagten aufgehoben. Es bemängelte, dass keine lebenlange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Zudem wurde festgestellt, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei erstmals verurteilten heranwachsenden Mehrfachtätern anwendbar ist.
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