Die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eisenbahnrechtliche Vorschriften an eine europäische Verordnung angeglichen werden sollen. Vorgesehen ist darin, dass Eisenbahnunternehmen für Verspätungen und Ausfall von Zügen haften müssen.
Weiterlesen »
In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.
Weiterlesen »
Ein Internetauktionshaus kann auf Unterlasssung in Anspruch genommen werden, wenn auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte angeboten werden. Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Weiterlesen »
Der klagende Insolvenzverwalter einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft macht eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter der primär aus dem Gesichtspunkt der Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs bzw. materieller Unterkapitalisierung geltend. Landgericht und Oberlandesgericht gaben der Klage statt. Der Bundesgerichtshof hob nun diese Urteile auf.
Weiterlesen »
Haftung auch für Schwarzarbeit (Foto: © Bernd Sterzl / Pixelio)
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. “Ohne-Rechnung-Abrede” erbracht hat.
Weiterlesen »
Ein angestellter Anwalt haftet nicht nach den Grundsätzen für Scheinsozietäten, wenn die Forderung nicht mit einer anwaltstypische Tätigkeit in Zusammenhang steht.
Weiterlesen »
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 61/05 entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde.
Der BFH hatte bisher nur in Fällen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden, dass der Abzug der in der Rechnung der GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trage die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe, weil für ihn eine Obliegenheit bestehe, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.
Mit dem jetzigen Urteil werden diese Anforderungen auf alle Unternehmer - unabhängig von der Rechtsform, in der sie ihr Unternehmen betreiben - erstreckt.
Im Streitfall hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts zwar aus verfahrensrechtlichen Gründen auf, wies die Klage aber, ebenso wie zuvor schon das Finanzgericht, ab.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.12.2007, V R 61/05