Mieter eines Reihenhauses sind auch dann gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt und genießen Kündigungsschutz nach Maßgabe des § 577a BGB, wenn der Vermieter eine Realteilung des Gesamtgrundstücks beabsichtigt. Dies entschied heute der Bundesgerichthof.
Weiterlesen »
Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB bei einer Veräußerung der Mietsache beginnt erst mit der Kenntnis des Mieters von der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof.
Weiterlesen »