Foto: © Dieter Schütz / Pixelio
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte in einer Vielzahl von gleichgelagerten Verfahren darüber zu entscheiden, ob ein Verein islamischer Kultusgemeinden für die Räumlichkeiten, die der Religionsausübung dienen, Grundsteuer zu bezahlen hat. Der 11. Senat verneinte in einer heutigen Entscheidung das Recht auf Steuerbefreiung.
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