Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt. “Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft”, so der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung.
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Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff “Lieferung von Wasser” im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. Oktober 2008.
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Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens. Dies entschied heute der Erste Senat des Bundessozialgerichtes.
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Deutschland muss grundsätzlich die tschechischen Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten.
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Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern prüft derzeit die künftige steuerliche Behandlung der wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand. Aus dem Finanzministerium heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2007 Anlass gibt, die Regelungen zu steuerlichen Behandlung der gemeinnützigen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu prüfen.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 24. Januar 2008 mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber einer Ballettschule die Umsatzsteuerbefreiung für seine Leistungen beanspruchen kann.
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Verluste, die ein inländischer Unternehmer durch eine Betriebsstätte im Ausland erwirtschaftet, können im Inland grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt steuerwirksam abgezogen werden. Allenfalls eingeschränkt abziehbar sind namentlich Betriebsstättenverluste, die aus Fremdenverkehrsleistungen herrühren. Dadurch soll unerwünschten Steuersparmodellen vorgebeugt werden. Es wird unterstellt, dass Unternehmen, die im Bereich des Fremdenverkehrs tätig sind, typischerweise verlustträchtige Tätigkeiten in das Ausland verlagern, nur um ihre in Deutschland steuerbaren Gewinne zu verringern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 29. Januar 2008 entschieden, dass diese Einschränkung zu Lasten aller Fremdenverkehrsleistungen zu pauschal ist und gegen die gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit verstößt. Sie geht über das hinaus, was innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung missbräuchlicher Konstruktionen erforderlich ist.
Konkret ging es im Urteil um einen selbständig tätigen Masseur aus Bayern, der auf einem Dauercampingplatz in Österreich Wohnwagen vermietete. Die Verluste aus der Wohnwagenvermietung wollte er mit seinen Einkünften aus der Masseurtätigkeit verrechnen, was ihm schließlich auch gelang.
Das Urteil betraf noch die frühere Rechtslage (bis zum Jahre 1998). Seitdem wurde der Abzug von Verlusten aus Auslandsbetriebsstätten in Deutschland nochmals verschärft und bei Existenz eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gänzlich ausgeschlossen. Noch unbeantwortet ist gegenwärtig, ob sich das mit Gemeinschaftsrecht verträgt oder ob es aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht ohnehin geboten ist, Verluste aus Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft uneingeschränkt zum Steuerabzug zuzulassen. Über diese Rechtsfrage wird demnächst der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache ‚Lidl Belgium’ (C-414/06) entscheiden. Die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston wurden am 14. Februar 2008 vorgelegt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Januar 2008 - I R 85/06
Quelle: BFH, Mitteilung 43/2008
Ein Verbraucher ist nicht verpflichet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten.
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