Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich heute erstmals nach Inkrafttreten der europarechtlichen “Qualifikationsrichtlinie” mit den Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung aus religiösen Gründen beschäftigt. Das Verfahren betrifft eine evangelische Christin aus China.
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Im Fall des Morders in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat der Bundesgerichtshof nun das Urteil des Landegerichts Bonn gegen einen der Angeklagten aufgehoben. Es bemängelte, dass keine lebenlange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Zudem wurde festgestellt, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei erstmals verurteilten heranwachsenden Mehrfachtätern anwendbar ist.
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Die Verurteilung der ehemaligen baden-württembergischen Justizministerin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ist rechtskräftig. Mit Urteil vom 27. September 2007 hat das Landgericht Stuttgart die Angeklagte Corinna Werwigk-Hertneck, die bis zu ihrem Rücktritt am 22. Juli 2004 Justizministerin des Landes Baden-Württemberg war, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
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