Michael Herbig 2007 bei der Vorstellung von von Lissi und der wilde Kaiser in Berlin (Foto: © Franz Richter)
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat sich in einem heute verkündeten Urteil mit dem Homonym „Bully“ auseinandergesetzt und entschieden, dass durch die Verwendung des Wortes „Bully“ zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte des gleichnamigen Künstlers „Bully“ (Herbig) verletzt werden.
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Mit einem am 17.6.2008 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf Antrag des als “Kannibale von Rotenburg” bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten produzierten Spielfilms “Rohtenburg” untersagt wurde.
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