Foto: © Michael Hirschka / Pixelio
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag eines Privat-Fernsehsenders auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, diese sitzungspolizeiliche Anordnung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht auszusetzen und die Antragstellerin ohne Anonymisierungsauflage im Bild berichten zu lassen.
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