Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zugestimmt. Damit soll die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert werden.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. “Nicht zuletzt mehrere absurde Urteile im Bereich des Internetrechts in den vergangenen Jahren zeigen doch, dass eine Reform dringend notwendig ist”, so die FDP Medienexperte Hans-Joachim Otto.
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Die Bundesregierung müsse “unverzüglich” pauschale und einheitliche Entschädigungsregelungen sowohl für den Fern- als auch für den Nahverkehr der Deutschen Bahn AG schaffen, verlangt die FDP-Fraktion im Bundestag.
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Für die Konzeption und Produktion der Website www.ilovecash.de sind dem Bundesfinanzministerium keine Kosten entstanden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Website sei von einer vom BMF beauftragten PR-Agentur erstellt und von den Betreibern inzwischen wieder abgeschaltet worden.
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Aufklärungs-Boeing AWACS (Foto: © Windrose / Pixelio)
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden. Geklagt hatte die FDP-Bundestagsfraktion.
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