Die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eisenbahnrechtliche Vorschriften an eine europäische Verordnung angeglichen werden sollen. Vorgesehen ist darin, dass Eisenbahnunternehmen für Verspätungen und Ausfall von Zügen haften müssen.
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Kein Taxiausweis in Köln (Foto: © Gabi Schoenemann / Pixelio)
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Das Bundesverwaltungsgericht gab Ihnen jetzt Recht.
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