“Um einen wirksamen Verbraucherschutz grenzüberschreitend in Europa zu gewährleisten und Schadensersatzansprüche auch dann durchsetzen zu können, wenn es um kleine Beträge geht, brauchen wir entsprechende Instrumente. Ein Schritt dahin ist ein europäisches Gruppenklageverfahren”, forderte Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC) bei einer Podiumsdiskussion in der Niedersächsischen Landesvertretung in Brüssel, die vom Niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann geleitet wurde.
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Ein Verbraucher ist nicht verpflichet, dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch zu leisten.
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