Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen sind auch von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.
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“Realistische Gefahr”, “wirtschaftlich nicht vertretbar”, “den Betroffenen nicht vermittelbar”. Dies nur wenige Zitate aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftssteuerreformgesetz - ErbStRG). Ziel - so der Entwurfstext - sei eine “realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen”. Mit insgesamt 35 Änderungsvorschlägen schickte die Länderkammer die Bundesregierung zum Nachsitzen.
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