Foto: © Rainer Sturm / Pixelio
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Über die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wie die Pressestelle nun mitteilte, erfolgt die Urteilsverkündigung am 9. Dezember 2008.
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Finanzminister Peer Steinbrück, SPD (Foto: © Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde)
Falls das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale endgültig kippt, wird der Bund sich die fehlenden Steuereinnahmen an anderer Stelle zurückholen - wahrscheinlich beim Arbeitnehmerpauschbetrag. Dies erklärte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss.
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