12-Tage-Regelung für Busfahrer (Foto: © Uwe Steinbrich / Pixelio.de)
Die Koalitionsfraktion aus CDU/CSU und SPD setzen sich dafür ein, dass Busfahrer innerhalb der EU wieder an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen fahren dürfen. Diese so genannte Zwölf-Tage-Regelung hatte die EU im vergangenen Jahr gestrichen. Derzeit sind die Fahrer verpflichtet, bereits nach sechs Tagen einen Tag Ruhezeit zu nehmen. Aus Sicht der Abgeordneten geht damit die Flexibilität bei mehrtägigen Rundreisen verloren. Auch sei der kombinierte Einsatz des Fahrpersonals in den Spitzenzeiten des Schülerverkehrs nur noch schwer möglich. Ausgeglichen werden könne dies nur durch einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand, etwa durch das Anmieten von ausländischen Fahrern oder ausländischen Fahrzeugen.
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Aufklärungs-Boeing AWACS (Foto: © Windrose / Pixelio)
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden. Geklagt hatte die FDP-Bundestagsfraktion.
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