In seinem heutigen Urteil hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass ein Grundsicherungsträger berechtigt ist, ALG II wegen fehlender Mitwirkung zu versagen, wenn keine Kontoauszüge vorgelegt werden. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen.
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Eisbär im Zoo (Foto: © Fotodichter / Pixelio)
Millionen von Besuchern haben “Knut” im Berliner Zoologischen Garten bewundert und bestaunt. Deutschlands beliebtester Zoobewohner und weltweit bekannter Eisbär, beschert seinem momentanen Aufenthaltsort, dem Berliner Zoo, viel Publikum, Bewunderung und nicht zuletzt Millionen. Um dieses Geld wird es demnächst vor dem Berliner Landgericht gehen.
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