BGH erweitert eBay-Haftung (Foto: eBay Inc.)
Der Betreiber der Onlineplattform eBay haftet für den Missbrauch von Mitgliedsnamen, dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 10. April 2008, dass heute veröffentlicht wurde. Im aktuellen Fall wurde unter dem Mitgliedsnamen universum3333 ein Markenplagiat verkauft. Nachdem sich die Käufer beim Kläger darüber beschwerten, dass es sich bei der gelieferten Ware nicht um ein Originalartikel handelte, stellte sich heraus, dass zu Anmeldung dieses Benutzernamens Name und Adresse des Klägers verwendet wurde.
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Markenartikelhersteller sehen es in der Regel nicht gerne, wenn ihre Produkte bei eBay verkauft oder gar versteigert werden. Dies schadet angeblich dem Marktpreis und dem Markenimage. Jetzt könnte der Hersteller von Scout Schulranzen vorläufig ein Verbot erzielt haben.
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