Foto: © HAUK MEDIEN ARCHIV / Alexander Hauk
Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. Wahlcomputer) bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag richteten. Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
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Aufklärungs-Boeing AWACS (Foto: © Windrose / Pixelio)
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden. Geklagt hatte die FDP-Bundestagsfraktion.
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René Röspel, SPD (Foto: © Deutscher Bundestag / Jens Neumann, Edgar Rothmann)
„Mit der Einrichtung eines parlamentarischen Ethikbeirates sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Abgeordneten wieder über ein sichtbares Gremium des Deutschen Bundestages an der gesellschaftlichen Diskussion zu ethischen Fragen zu beteiligen“, erklärte René Röspel, Vorsitzender des Beirats, anlässlich der Konstituierung am Mittwoch in Berlin.
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Otto Schily, SPD (Foto: Deutscher Bundestag / Jens Neumann, Edgar Rothmann)
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat heute einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.
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