Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einer Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Regulierung des Marktes für “Bitstrom-Zugang” teilweise stattgegeben. Bitstrom-Zugang ist ein Vorleistungsprodukt, das Wettbewerber bei dem Marktführer Deutsche Telekom nachfragen, um ihrerseits breitbandige digitale Datenübertragungsdienste, insbesondere Internetdienste, auf dem Endkundenmarkt anbieten zu können.
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Mit einem am 23. April 2008 verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.
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Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte heute gegen die gegen die Deutsche Telekom wegen der zwischen 1998 und 2002 erhobenen Entgelte für den Zugang zum Teilnehmeranschluss verhängte Geldbuße. Die Deutsche Telekom hat dadurch, dass sie ihren Wettbewerbern höhere Entgelte berechnet hat als ihren eigenen Endkunden, ihre beherrschende Stellung missbraucht, so das Gericht.
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