NRW Innenminister Dr. Ingo Wolf (Foto: © FDP)
Die Kommunalwahlen 2009 in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattgegeben.
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Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen sind auch von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.
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