Kein Taxiausweis in Köln (Foto: © Gabi Schoenemann / Pixelio)
Da es im Bereich der Stadt Köln zu Übergriffen auf weibliche Fahrgäste gekommen war, hatte die Stadt in ihre Taxenordnung eine Regelung aufgenommen, die Taxifahrern die Pflicht auferlegt, einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Das Bundesverwaltungsgericht gab Ihnen jetzt Recht.
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Kampf um blaue Tonne (Foto: W. Sickora / Pixelio)
Der Kampf um die private Entsorgung von Altpapier geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat nun eine Verfügung der Stadt Kiel aufgehoben, in der einem privaten Entsorger verboten wurde, blaue Tonnen zur Altpapiertentsorgung im Stadtgebiet aufzustellen.
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