Foto: © HAUK MEDIEN ARCHIV / Alexander Hauk
Das Bundesverfassungsgericht hat über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. Wahlcomputer) bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag richteten. Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
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Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren über die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit den Europawahlen am 18. Februar 2009 sein Urteil verkünden. Geklagt hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich bei einer Vorvorlegung benachteiligt sehen.
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