Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute einer Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Regulierung des Marktes für “Bitstrom-Zugang” teilweise stattgegeben. Bitstrom-Zugang ist ein Vorleistungsprodukt, das Wettbewerber bei dem Marktführer Deutsche Telekom nachfragen, um ihrerseits breitbandige digitale Datenübertragungsdienste, insbesondere Internetdienste, auf dem Endkundenmarkt anbieten zu können.
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In sechs Beschlüssen hat sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute mit der Bildung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandergesetzt. Wesentliche Fragen der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNEV), die auch Gegenstand weiterer bereits anhängiger Gerichtsverfahren sind, wurden dabei geklärt.
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Mit einem am 23. April 2008 verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni 2007 im Wesentlichen abgewiesen.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das “Tastendruckmodell” bei Telefonwerbung. Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe. Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird das Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet.
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Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte heute gegen die gegen die Deutsche Telekom wegen der zwischen 1998 und 2002 erhobenen Entgelte für den Zugang zum Teilnehmeranschluss verhängte Geldbuße. Die Deutsche Telekom hat dadurch, dass sie ihren Wettbewerbern höhere Entgelte berechnet hat als ihren eigenen Endkunden, ihre beherrschende Stellung missbraucht, so das Gericht.
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