Kein Viagra auf Rezept (Foto: © PFIZER Pharma GmbH)
Das Bundesverfassunggericht hatte sich mit der Beschwerde eines 61-jährigen zu befassen, der die Behandlung seiner Erektionsstörung auf Kassenrezept forderte. Auf seine Klage hin verpflichteten die Sozialgerichte die Krankenkasse zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen Kosten. Die Klage für die Zeit ab 2004 wurde hingegen abgewiesen, da durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung ab 1. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel, die der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienten, von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm der zuständige zu Erste Senat nicht zur Entscheidung an.
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Am Bundessozialgericht treten mit dem Ende dieses Monats zwei Richter in den Ruhestand: Der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Engelmann sowie Richter Manfred Husmann.
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