Foto: © HHS / Pixelio
Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Subunternehmerbetrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.
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