Die Verurteilung der ehemaligen baden-württembergischen Justizministerin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ist rechtskräftig. Mit Urteil vom 27. September 2007 hat das Landgericht Stuttgart die Angeklagte Corinna Werwigk-Hertneck, die bis zu ihrem Rücktritt am 22. Juli 2004 Justizministerin des Landes Baden-Württemberg war, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
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Die Aufhebung der bisherigen Trennung zwischen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe ist Gegenstand einer Strukturreform der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gab dies gestern in Düsseldorf bekannt.
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