Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das prüfungsbezogene Beteiligungsrecht des Personalrats die Teilnahme an den Beratungen der Prüfungskommission nicht einschließt.
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Aufklärungs-Boeing AWACS (Foto: © Windrose / Pixelio)
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden. Geklagt hatte die FDP-Bundestagsfraktion.
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Die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE ist - zum jetzigen Zeitpunkt - wirksam. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in seinem am 29.04.2008 nach Anhörung der Beteiligten verkündeten Beschluss die Anträge des Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG zurückgewiesen. Dieser hatte im Wesentlichen die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der am 20.06.2007 geschlossenen Beteiligungsvereinbarung und die Herbeiführung einer neuen Vereinbarung unter seiner Mitwirkung erstrebt mit dem Ziel einer stärkeren Repräsentanz der VW-Beschäftigten im Betriebsrat und Aufsichtsrat der SE.
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Die 26. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat mit Beschluss vom 31. März 2008 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen insgesamt 13 Angeschuldigte wegen des Verstoßes gegen mehrere strafbewehrte Vorschriften des Kapitalgesellschafts- und Bilanzstrafrechts aus Rechtsgründen abgelehnt.
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