Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass für die Ausbildung zur Lehrerin von einer Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, nicht im Hinblick auf eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens das Ablegen des Kopftuchs verlangt werden kann. Eine solche Auslegung des Bremischen Schulgesetzes stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die vom Grundgesetz allen Deutschen garantierte Berufsfreiheit dar.
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 9. April 2008 die Berufungen zweier Kieferorthopädinnen aus dem Landkreis Hildesheim zurückgewiesen, die 2004 im Rahmen des damaligen kollektiven Zulassungsverzichts der Kieferorthopäden in Niedersachsen ihre Zulassung zurückgegeben hatten und jetzt mit ihren Klagen die Wiederzulassung erstreiten wollten.
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