Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit den Klagen von neun Kinobetreibern befasst, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes gewandt hatten. Die FFA, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, hat nach dem Filmförderungsgesetz die Aufgabe, den deutschen Film durch Beihilfen an die Produzenten von Filmen zu fördern. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit zieht sie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft durch Bescheid zu der sog. Filmabgabe heran.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26. Juni 2008 entschieden, dass Beamte des Bundes für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel derzeit grundsätzlich auch dann keine Beihilfe erhalten können, wenn die Medikamente ärztlich verordnet sind. Besondere Härten müssen in Einzelfällen allerdings auf Antrag gemildert werden.
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Aufwendungen für potenzsteigernde Arzneimittel (”Viagra” und ähnliche Präparate) sind auch dann nicht beihilfefähig, wenn die Mittel dem Beamten zum Ausgleich der Folgen einer schweren Erkrankung wie etwa einer krebsbedingten Entfernung der Prostata ärztlich verschrieben worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. Mai 2008 entschieden.
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte über die Wirksamkeit einer Regelung der nordrhein-westfälischen Beihilfeverordnung, die eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Eigenbeteiligung (Kostendämpfungspauschale) an den Krankheitskosten zwischen 150 und 750 Euro vorsieht, zu entscheiden.
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