Kindern von Hartz IV-Empfängern haben Anspruch auf die Leistung der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Dies entschied heute das Bundessozialgericht.
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Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Dies entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau in einem heutige veröffentlichten Urteil.
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