Wie alle Bundesbeamten können die der Deutschen Bahn zugewiesenen Bundesbeamten vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind und nicht im Bereich des Dienstherrn auf einer anderen Stelle beschäftigt werden können, deren Anforderungen sie noch gewachsen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eisenbahnrechtliche Vorschriften an eine europäische Verordnung angeglichen werden sollen. Vorgesehen ist darin, dass Eisenbahnunternehmen für Verspätungen und Ausfall von Zügen haften müssen.
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