Ein Internetauktionshaus kann auf Unterlasssung in Anspruch genommen werden, wenn auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte angeboten werden. Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
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Markenartikelhersteller sehen es in der Regel nicht gerne, wenn ihre Produkte bei eBay verkauft oder gar versteigert werden. Dies schadet angeblich dem Marktpreis und dem Markenimage. Jetzt könnte der Hersteller von Scout Schulranzen vorläufig ein Verbot erzielt haben.
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