Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens. Dies entschied heute der Erste Senat des Bundessozialgerichtes.
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Im Ausland ansässige Versandapotheken haben keinen Anspruch auf Erstattung des Herstellerrabatts gegen das Pharmaunternehmen. Dies entschied heute das Bundessozialgericht.
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Keine Befreiung für Hartz IV-Empfänger (Foto: Regina Kaute / Pixelio)
Eine Zuzahlung vom 3,45 Euro pro Monat führt nicht zu einer Unterschreitung des Existenzminimums eines chronisch kranken Hartz IV-Empfängers. Dies entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel, das über die Klage eines arbeitslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu entscheiden hatte. 41,40 Euro im Jahr seien für den Mann eine zumutbare Belstatung.
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