Siemens in München (Foto: © Kigoo Images / Pixelio)
In den Berufungsverfahren gegen die Siemens AG haben die Kläger in fünf Fällen Recht bekommen In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet.
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