Die 35. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet werden darf, und damit einer Düsseldorfer Klägerin Recht gegeben.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Sozialhilfe (hier: Grundsicherung im Alter nach SGB XII wegen zu geringer Altersrente) der Einbürgerung eines Ausländers nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) entgegenstehen kann.
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Keine Befreiung für Hartz IV-Empfänger (Foto: Regina Kaute / Pixelio)
Eine Zuzahlung vom 3,45 Euro pro Monat führt nicht zu einer Unterschreitung des Existenzminimums eines chronisch kranken Hartz IV-Empfängers. Dies entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel, das über die Klage eines arbeitslosen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu entscheiden hatte. 41,40 Euro im Jahr seien für den Mann eine zumutbare Belstatung.
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