Die FDP-Fraktion im Bundestag dringt auf einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) “komplett neu zu fassen”. Als Kriterien seien dabei unter anderem die “Eindämmung des Staatseinflusses” und die “Ermöglichung eines funktionsfähigen Wettbewerbs” zugrunde zu legen, heißt es in der Vorlage, die am 12. Februar erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Der Gesundheitsfonds müsse rückgängig gemacht werden.
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Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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