Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren B 4 AS 47/08 R entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
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Die Koalitionsfraktionen haben der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen den Weg geebnet. Mit ihrer Stimmenmehrheit nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag sowohl den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes als auch den Entwurf für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG in geänderter Fassung an.
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Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zugestimmt. Damit soll die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert werden.
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Foto: © Rainer Sturm / Pixelio
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Über die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wie die Pressestelle nun mitteilte, erfolgt die Urteilsverkündigung am 9. Dezember 2008.
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Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
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Arbeitnehmer können einen Existenzgründungszuschuss auch dann beanspruchen, wenn sie als Grenzpendler unter Beibehaltung ihres deutschen Wohnsitzes eine selbständige Tätigkeit im Ausland aufnehmen.
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Mit Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Ermittlung von Fahrtkosten zu einer nebenberuflichen Bildungsstätte fortentwickelt.
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Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann. Für diesen Zuschlag kommt es nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2008 darauf an, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird.
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Die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE ist - zum jetzigen Zeitpunkt - wirksam. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in seinem am 29.04.2008 nach Anhörung der Beteiligten verkündeten Beschluss die Anträge des Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG zurückgewiesen. Dieser hatte im Wesentlichen die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der am 20.06.2007 geschlossenen Beteiligungsvereinbarung und die Herbeiführung einer neuen Vereinbarung unter seiner Mitwirkung erstrebt mit dem Ziel einer stärkeren Repräsentanz der VW-Beschäftigten im Betriebsrat und Aufsichtsrat der SE.
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Der klagende Insolvenzverwalter einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft macht eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter der primär aus dem Gesichtspunkt der Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs bzw. materieller Unterkapitalisierung geltend. Landgericht und Oberlandesgericht gaben der Klage statt. Der Bundesgerichtshof hob nun diese Urteile auf.
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Finanzminister Peer Steinbrück, SPD (Foto: © Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde)
Falls das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale endgültig kippt, wird der Bund sich die fehlenden Steuereinnahmen an anderer Stelle zurückholen - wahrscheinlich beim Arbeitnehmerpauschbetrag. Dies erklärte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss.
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