Michael Herbig 2007 bei der Vorstellung von von Lissi und der wilde Kaiser in Berlin (Foto: © Franz Richter)
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat sich in einem heute verkündeten Urteil mit dem Homonym „Bully“ auseinandergesetzt und entschieden, dass durch die Verwendung des Wortes „Bully“ zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte des gleichnamigen Künstlers „Bully“ (Herbig) verletzt werden.
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