Foto: © Rainer Sturm / Pixelio
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Über die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Wie die Pressestelle nun mitteilte, erfolgt die Urteilsverkündigung am 9. Dezember 2008.
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Aufwendungen für potenzsteigernde Arzneimittel (”Viagra” und ähnliche Präparate) sind auch dann nicht beihilfefähig, wenn die Mittel dem Beamten zum Ausgleich der Folgen einer schweren Erkrankung wie etwa einer krebsbedingten Entfernung der Prostata ärztlich verschrieben worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. Mai 2008 entschieden.
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