Die Klägerin ist die Benediktus Quelle Fachklinik GmbH in Liquidation. Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wurden mangels Masse rechtskräftig abgewiesen. Sie erhielt am 23. März 1999 eine Gewerbeerlaubnis und betrieb vom 23. November 1998 bis zum 21. Juli 2002 eine Fachklinik für onkologische Akutbehandlung. Dabei behandelte sie in erheblichem Umfang Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Klagen auf Zulassung blieben ohne Erfolg. Zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht feststellt.
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