Deutsche Telekom
Ein Novum ist nicht nur die Zahl der Kläger, sondern auch die gesetzliche Grundlage des Verfahrens, das heute vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Auftakt hatte. Rund 16.000 Kläger betreiben ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche TelekomAG. Der zuständige 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes musste aufgrund des großen Andrangs an Pressevertretern und Interessenten den Verhandlungsauftrakt in das Frankfurter Kongresszentrum verlegen.
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