Szene aus "Die Schöne und das Biest" (Foto: © Mayhome / Pixelio)
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist. Klägerin ist Disney, die die Rechte an den Musicals “Die Schöne und das Biest”, “Der Glöckner von Notre Dame”, “Der König der Löwen” und “Aida” besitzt.
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